Bei der Finanzierung Ihrer Hörsysteme dürfen Sie sich auf die Unterstützung Ihrer Krankenkasse oder Ihrer privaten Versicherung verlassen. Die Krankenkassen und Privatversicherungen beteiligen sich mit hohen Festbeträgen an den Kosten Ihrer neuen Hörsysteme.
Liegen die Hörsysteme in dem Preisrahmen der gesetzlichen Krankenkassenbeträge, sprechen wir von einer Basisversorgung. Es fällt lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10,-€ pro Hörsystem an. Basisgeräte ermöglichen Ihnen bereits bestes Sprachverstehen. Außerdem erfüllen Hörsysteme in der Basisklasse gewisse technische Mindeststandards für den Hörkomfort.
Entscheiden Sie sich für höherwertige Hörsysteme, können Sie sich über noch mehr Hörgenuss, Bedienkomfort, Akkutechnologie und Bluetooth Anbindung freuen.
Dann haben Sie nach Ablauf von sechs Jahren wieder Anspruch auf die Zuzahlung der gesetzlichen Krankenkassen. Private Versicherungen beteiligen sich nach 5 Jahren erneut an der Finanzierung der Hörsysteme.